Gastronomischen Betrieben droht das Erlöschen der Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie seit einem Jahr geschlossen haben.
Diese Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Da vor allem Diskotheken und Clubs seit einem Jahr geschlossen haben, sollten diese unbedingt eine Fristverlängerung wegen der Auswirkungen der Corona-Maßnahmen vor dem 16.März 2021 beantragen. Es gibt keine automatische Fristverlängerung.
Quelle: DEHOGA Bayern
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