Neben staatlich verordneten Beschränkungen, die zur erfolgreichen Eindämmung des Ausbruchs der Pandemie nötig sind, ist es auch der freiwillige Verzicht vieler Gäste auf Restaurantbesuche und Urlaubsreisen, der vielerorts zu erheblichen Umsatzeinbußen führt. Für viele Unternehmen der Branche stellt sich die Frage des wirtschaftlichen Überlebens.

Achtung: Die Antragsfrist wurde vom 22. November auf den 15. Dezember 2020 verlängert.

Die Landesregierung reagierte mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf die existentielle Notlage in diesem Wirtschaftszweig. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, können für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden. Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 gestellt werden.